Tarifreglement

Download Tarifreglement als PDF

 

Tarife unter 18 Monate:

Tarifsatz

100%

70%

50%

1 Tag/Woche

130.00

117.00

101.00

 

Tarife ab 18 Monate:

Tarifsatz

100%

70%

50%

1 Tag/Woche

105.00

82.00

69.00

 

Zahlungsmodalitäten:

Die Monatspauschale ist im Voraus bis spätestens 28. des Vormonats fällig. Sie errechnet sich mit dem Faktor 4.2. Absenzen des Kindes durch Ferien- und Krankheitstage, sowie Betriebsferien sind in der Monatspauschale berücksichtigt und können nicht in Abzug gebracht werden. Solange ein Betreuungsplatz reserviert bleibt, ist die vollumfängliche Monatspauschale zu bezahlen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die Kinderkrippe Koalabär GmbH den Betreuungsvertrag fristlos kündigen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 5.- für die erste und CHF 10.- für die zweite Mahnung erhoben. Eine nicht fristgerechte Bezahlung der Betreuungsbeiträge kann zudem den Ausschluss des Kindes zur Folge haben.

Rabatt:

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Krippe besuchen, wird für das ältere Kind eine Reduktion von 5% gewährt.
Die Monatspauschale ist im Voraus bis spätestens 28. des Vormonats fällig. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die Kinderkrippe Koalabär GmbH den Betreuungsvertrag fristlos kündigen.
Es gibt keine Reduktion bei Abwesenheit des Kindes da der Platz für das Kind reserviert ist. (Krankheit oder Ferien).

Betreuungszeiten:

Betreuung 100% =   von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Betreuung 50% =     von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder

                                 von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (ohne Mittagessen)

Betreuung 70% =     von 07.00 Uhr bis 13.30 Uhr oder

                                 von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr (mit Mittagessen)

Zusatzzahlungen:

Einmalige Anmeldegebühr pro Familie: CHF 150.-
Eingewöhnung Pauschal (Einzelbetreuung der Bezugsperson): CHF 250.-
Administrationsgebühr pro Familie: CHF 100.- pro Jahr (Steuerbescheinigungen, Rechnungen, Jahresbeitrag)

Zusatztage:

Auf Anfrage können Kinder zusätzlich zu den in der Betreuungsvereinbarung vereinbarten Tagen und Zeiten in der
Krippe betreut werden. Es wird kein Geschwisterrabatt auf Zusatztage gewährt. Zusatztage werden noch im selben Monat abgerechnet. Barbezahlung ist nicht möglich.

Generelle Subventionierung:

Ab 1.1.2019 wurde das Kinderbetreuungsgesetz im Aargau umgesetzt. Das bedeutet, dass die Gemeinde je nach Einkommen der Eltern einen Beitrag an die Kinderbetreuung bezahlt. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinde, dass sie Erziehungsberechtigte finanziell unterstützen, wenn diese ihre Kinder in einer anderen familienergänzenden Intuition (egal welche Kita) betreuen lassen möchten. Für die Krippe und ihre Tarife ändert das nichts. Die Eltern bezahlen weiterhin die normalen Krippen Tarife. Sie können aber einen Teil bei der Gemeinde / Stadt zurückfordern.

Eltern von Aarau bzw. Aarau Rohr werden direkt durch die Stadt Aarau subventioniert. Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.aarau.ch/leben/soziales/familien-und-schulergaenzende-tagesstrukturen.html/409

Zuständig dafür ist in jedem Fall die Gemeinde bzw. die Stadt, nicht die Kinderkrippe Koalabär. Deshalb liebe Eltern werdet aktiv. Kontaktiert eure Wohngemeinde, fragt nach den Reglementen und stellt Anträge auf Unterstützung. Denn die hat grundsätzlich jedes Kind zugut. Nur wer sich meldet, wird unterstützt.

Hol- und Bring Service Kindergarten:

Die Fuss Begleitung Ihres Kindes zum Kindergarten bzw. wieder abholen einer Erzieherin ist kostenlos und in der Monatspauschale inbegriffen. Die Kosten für die Begleitung mit dem Auto betragen für die Hin- und Rückfahrt pro Fahrt und Kind CHF 20.00 pro Tag. Diese Dienstleistung wird nur von der Krippenleiterin durchgeführt sofern der Betreuungsschlüssel auf der Gruppe gewährleistet ist.

Verspätetes abholen:

Um 18:00 Uhr schliesst die Kinderkrippe Koalabär ihre Türe. Das heisst zu diesem Zeitpunkt sind die Kinder fertig angezogen und haben mit ihren Eltern die Krippe verlassen. Es wird darum gebeten 10 bis 15 Minuten vor der Schliessung in der Krippe einzutreffen, um die Übergabe und die Gespräche sicher zu stellen sowie eine Verspätung zu vermeiden. Verspätungen kann es geben. Es ist jedoch wichtig, dass Sie uns diese sobald als möglich mitteilen. Verspätungen ausserhalb der Öffnungszeiten werden ab 18.00 Uhr verrechnet. Pro 5 Minuten werden wir ein Ansatz von 20 Franken bei wiederholtem Verspäteten abholen des Kindes verrechnen.

Annulationskosten:

Bei Rücktritt vor Betreuungsbeginn sind folgende Annulationskosten fällig:

3 Monate vor Vertragsbeginn           30 % der Monatspauschale

2 Monate vor Vertragsbeginn           60% der Monatspauschale

1 Monat vor Vertragsbeginn             90% der Monatspauschale

Kündigungsfrist:

Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit einer Frist von 2 Monate auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Meldepflichtfrist:

Adressänderungen, Arbeitsplatzwechsel sowie Änderungen der persönlichen Verhältnisse der Eltern, welche auf die die Tarifeinstufung oder für das Wohl des Kindes einen Einfluss haben können, sind der Kitaleitung sofort zu melden.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sperrzeiten für Kinder, die den Kindergarten noch nicht besuchen:

09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Um einen pädagogisch wertvollen Tagesablauf gestallten zu können, bitten wir Sie, während der Sperrzeiten keine Kinder zu bringen oder abzuholen.

Betriebsferien:

Die Kinderkrippe Koalabär GmbH ist vom 24. Dezember (geöffnet bis 12.00 Uhr) bis 03. Januar (oder Schulbeginn), sowie die letzten 2 Wochen im Sommer vor Schulbeginn geschlossen. An den gesetzlichen Feiertagen sowie am Brückentag nach Auffahrt (Betriebsschluss vor Feiertagen 16.00 Uhr) ist die Kinderkrippe ebenfalls geschlossen. An allen anderen Tagen- inklusive Schulferien- ist die Kinderkrippe Koalabär GmbH geöffnet.

Anmeldung / Warteliste:

Definitive Anmeldungen oder Anmeldung auf die Warteliste der Kinderkrippe Koalabär GmbH nimmt die Krippenleiterin Frau Jasmin Jaggi entgegen.

Schlussbestimmungen

Mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular und auf dem Betreuungsvertrag bestätigen die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die vertraglichen Bestimmungen und die Tarife gelesen zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein. 

Stand: Dezember 2023